Probleme in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den empfehlenswertesten Versicherungen, zu der selbst kritische Verbraucherschützer raten. Wird man etwa durch eine Krankheit, eine Körperverletzung oder infolge Kräfteverfalls berufsunfähig, deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Zahlung eines Entgeltes das Risiko ab, eventuell einen sozialen Abstieg zu erleiden. Der Beruf, den man jahrelang ausgeübt hat, kann die Familie nicht mehr ernähren, der bisherige Lebensstandard ist plötzlich gefährdet. Mit der Zahlung der Versicherungsleistung kann man dann einigermaßen sorglos weiterleben. Umso schlimmer sind die Folgen, wenn die Versicherung nicht zahlt. Der wirtschaftliche Niedergang ist vorprogrammiert, denn die bislang mögliche Arbeit kann nicht mehr wirtschaftlich verwertbar erbracht werden. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung im Einzelfall nicht zahlt. Oft beruft sich der Berufsunfähigkeitsversicherer auf eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, die ihren Ursprung bereits im Versicherungsantrag hat. Von überaus wichtiger Bedeutung ist dort die richtige und vollständige Beantwortung der gestellten Fragen, insbesondere der Gesundheitsfragen. Nachlässige Antworten können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Es gilt, besser eine Erkrankung zu viel, als eine Erkrankung zu wenig anzugeben. Darüber hinaus berufen sich viele Versicherer auf die sogenannte Verweisungsklausel, die sich in den Bedingungswerken der meisten Berufsunfähigkeitsversicherer findet. Dies bedeutet, dass die Versicherung den eigentlich berufsunfähigen Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen auf einen anderen Beruf verweisen kann. Dabei ist nicht jede Verweisung zulässig. So muss der Versicherungsnehmer außerstande sein, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der er aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, ist Einzelfallfrage und bietet hinreichenden Anlass zu Auseinandersetzungen. Einige Versicherer verzichten in ihren Vertragsbedingungen bereits vollständig auf die Verweisungsklausel. Auf die Auswahl des Versicherers ist daher besonderes Augenmerk zu legen. Um die „Waffengleichheit“ gegenüber dem Versicherer herzustellen, empfiehlt sich, bereits im Rahmen der Leistungsprüfung einen im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Leistungsanträge können so rechtlich fundiert begleitet werden, was häufig zeitraubende Nachfragen erspart.
