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Straffreiheit für unerlaubten Waffenbesitz

… aber nur bis zum 05.07.2018!

Im Mai 2017 wurden umfangreiche Änderungen des Waffengesetzes beschlossen, welche am 05.07.2017 in Kraft getreten sind. Dabei hat der Gesetzgeber eine einjährige Straffreiheit für den Erwerb und Besitz unerlaubter Waffen vorgesehen, wenn diese bei der zuständigen Waffenbehörde oder der Polizei abgegeben werden.

Von der Straffreiheit umfasst sind Schusswaffen, Munition, Klingen und andere verbotene Waffen. Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sind von der Straffreiheit ausgenommen.

Die oben genannten Waffen müssen auf direktem Weg zur zuständigen Waffenbehörde oder der Polizei gebracht werden. Sie dürfen grundsätzlich nicht schussbereit sein und sind von jeglicher Munition getrennt abzugeben. Es empfiehlt sich eine telefonische Ankündigung.

Die für die Stadt Schwerin zuständige Waffenbehörde befindet sich Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin. Eine Abgabe kann aber auch bei jeder Polizeidienststelle bis zum 05.07.2018 erfolgen.

Rechtsanwalt Hannes Wilhelms, Strafverteidiger