Rechtsanwalt Stefan Grasshoff
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
weiterere Schwerpunkte Steuerrecht, Gesellschaftsrecht
Schwerpunkte
Die Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte von Stefan Grasshoff liegen auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts, des Steuerechts sowie des Gesellschaftsrechts und schließlich des allgemeinen Zivilrechts und Vertragsrechts.
Die Mandantschaft von Rechtsanwalt Stefan Grasshoff besteht insbesondere aus
- Unternehmen und Unternehmern sowie Selbständigen
- Bauhandwerkern und privaten Bauherren
- Ärzten, Zahnärzten, Apothekern
- allen Rechtssuchenden in seinen Fachbereichen
Seine Mandanten berät und vertritt Rechtsanwalt Stefan Grasshoff zielstrebig und umfassend in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten anderer Fachrichtung wie z.B. Sachverständigen, Unternehmens- und Steuerberatern.
Weitere Tätigkeiten
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein
Zur Person
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, dem Referendardienst am Landgericht Stuttgart und beim Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist Stefan Grasshoff seit 1996 Rechtsanwalt in Stuttgart und Schwerin.
2004 erfolgreicher Abschluß der Lehrgangsausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht
2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
2007 Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
2009 Vorstandsmitglied des Landesverbandes der freien Berufe Mecklenburg-Vorpommern (LFB) LFB M-V (externer Link)
2010 Vorsitzender des Ehrenausschusses der Ingenieurkammer Mecklenburg- Vorpommern Ingenieurkammer MV (externer Link)
