Familienrecht
Gibt es einen wichtigeren Lebensbereich als die Familie und Kinder? Für viele Menschen macht die Ehe, die Lebensgemeinschaft ohne Trauschein mit eigenen Kindern oder Stiefkindern das Leben erst lebenswert.
Wir stehen Ihnen in rechtlicher Hinsicht in diesen Bereichen zur Verfügung. Die fünfzehnjährige Erfahrung im Bereich des Familienrechtes und die offizielle Fachanwaltschaft machen uns zu kompetenten Experten.
So entwerfen wir für Sie in Kooperation mit Notaren, mit denen wir ständig zusammenarbeiten, individuell gestaltete Eheverträge.
Natürlich bilden die Beratung und die Vertretung im Rahmen einer Ehescheidung einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir möchten Ihnen als Hilfe- und Ratsuchender ein Partner für die vielleicht schwerste Zeit Ihres Lebens sein. Viele Menschen, die sich von ihrem Partner trennen wollen oder verlassen worden sind, stehen vor einem Berg von Problemen und Fragen. Sie wissen nicht, wo sie zuerst die Problembewältigung beginnen sollen.
Hier setzen wir an, indem wir mit Ihnen gemeinsam ein strukturiertes Konzept entwerfen, wie Sie Ihre Ansprüche am besten durchsetzen können oder auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen der Gegenseite abwehren können.
Auch in Unterhaltsverfahren vertreten wir Sie, egal ob Sie eine berechtigte Forderung durchsetzen wollen oder zu Unrecht in Anspruch genommen werden. Zusammengefasst helfen wir Ihnen bei Themen wie:
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Hausratsteilung
- Güterstandsfragen (Gütertrennung, Zugewinn, Gütergemeinschaft)
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Vermögensauseinandersetzung (Immobilien, Pkw etc.)
- Versorgungsausgleich (gesetzlich und schuldrechtlich)
- Scheidungsfolgevereinbarungen
Ihr Ansprechpartner
Fachanwalt für Familienrecht: RA Philipp von Wrangell
