Steuerrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden, insbesondere in komplexen steuerrechtlichen Situationen wie z.B. Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfsverfahren und Verfahren vor den Finanzgerichten.
Steuerberater scheuen oftmals eine in manchen Situationen notwendige Konfrontation mit den Finanzbehörden, auch in finanzgerichtlichen Verfahren ist neben den steuerrechtlichen Kenntnissen eine langjährige "Prozeßerfahrung" eines spezialisierten Rechtsanwaltes sehr vorteilhaft. Wir unterstützen Sie gerne und fachkompetent in diesen Verfahren, insbesondere in

  • Festsetzungsverfahren
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • finanzgerichtlichen Verfahren
  • steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Vorbereitung von Selbstanzeigen

Eine enge und zielführende Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und/oder Unternehmensberater ist für uns selbstverständlich.

Ihr Ansprechpartner

RA Stefan Grasshoff