Unternehmensnachfolge

Wir beraten sowohl abgebende als auch übernehmende Unternehmer umfassend in allen Fragen der beabsichtigten Unternehmensnachfolge. Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Beratern wie Steuerberatern und Unternehmensberatern statt. Wir begleiten Sie bei der rechtlichen Bestandsaufnahme, den Verhandlungen und entwickeln bzw. überprüfen die zu errichtenden Vertragswerke. Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge aus Gründen einer vorweggenommenen Erbfolge bieten wir selbstverständlich auch eine umfassende erbrechtliche Beratung an.


Ihre Ansprechpartner

RA Stefan Grasshoff und RA Philipp von Wrangell