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Wer Aufträge vergibt, der muss auch zahlen

Immer wieder: Architektenvollmacht

Architekten sind Sachwalter ihrer Bauherren. Dabei geht manchmal der Blick für die Befugnisse verloren. Die Versuchung ist groß, Aufträge zu erteilen, ohne dazu ausdrücklich bevollmächtigt zu sein. Das sollten Architekten und Ingenieure im eigenen Interesse unterlassen. Aufträge, die der Bauherr bezahlen soll, kann nämlich nur der Bauherr selbst erteilen. Er ist Vertragspartner aller am Bau beteiligten Firmen und Fachingenieure, nicht der Architekt. Vergibt der Architekt Aufträge ohne entsprechende ausdrückliche Vollmacht des Bauherrn, muss er zum Schluss unter Umständen die Kosten für die Erledigung des Auftrags aus eigener Tasche tragen, wenn die Auftragserteilung nicht zwingend den Interessen des Bauherrn entsprach.