Erbrecht

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Testament geschiedener Eheleute

Ehemalige Eheleute, die geschieden sind, über gemeinsame Kinder aber noch verbunden sind, benötigen ein Testament. Diese Feststellung wird auf viele geschiedene Eltern zutreffen, warum soll im folgenden erläutert werden.

Im Erbrecht kommen die Juristen leider nicht an dem Umstand vorbei, dass sie zur Verdeutlichung der Rechtfragen schauerliche Fälle bilden müssen: Die nach erbittertem Rosenkrieg geschiedene Ehefrau fährt mit dem gemeinsamen Kind im Auto auf der Landstraße und wird bei einem Verkehrsunfall getötet. Das gemeinsame Kind stirbt wenig später im Rettungswagen.

Die gesetzliche Erbfolge hat zum Ergebnis, das der geschiedene Ehemann Alleinerbe der Mutter wird! Die Mutter des Kindes hatte kein Testament hinterlassen. Damit erbt nach dem Gesetz ihr Abkömmling, also das Kind. Dieses Kind stirbt wenige Minuten später, das Kind hat aber noch keine eigenen Kinder. Deshalb erbt der Vater, also der geschiedene Ehemann. Wenn die Mutter zu Lebzeiten diese Erbfolge verhindern will, muss sie ein Testament aufsetzen.

Damit kann sie auch Regelungen für den oben dargestellten Fall treffen. Wie dieses Testament am besten formuliert wird, sollte sich die Mutter von einem Rechtsanwalt oder einem Notar erklären lassen. Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten lassen es nämlich zu, dass die Mutter in ihrem Testament bestimmt, was mit ihrem an das Kind vererbten Vermögen passiert, wenn das Kind verstirbt.

Finger weg von Eigenformulierungen! Sie gehen schließlich bei körperlichen Beschwerden oder zur gesundheitlichen Prophylaxe auch nicht zur Krankenkasse, um sich behandeln zu lassen, sondern zu einer Ärztin oder einem Arzt.