Familienrecht

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Anpassung des Unterhalts zum 01.01.2020

Die Tabellen und Leitlinien zum Kindes-, Ehegatten-, Eltern- und Betreuungsunterhalt haben sich zum 01.01.2020 wieder einmal geändert. Der Mindestunterhalt ist erhöht worden, weil die steuerlichen Beträge zum Existenzminimum angehoben worden sind. Darüber hinaus ist auch der pauschale Unterhalt für ein volljähriges Kind, welches einen eigenen Hausstand unterhält, wesentlich erhöht worden. Der Betrag liegt nun bei 860 € monatlich. Auch die Selbstbehalte wurden von den Richtern der Oberlandesgerichte angehoben. Damit tragen die Gerichte den gestiegenen Lebenshaltungskosten und den höheren Durchschnittseinkommen in Deutschland Rechnung.

Anwalt Unterhaltsrecht Schwerin