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Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern "Homoehe"

Gegenwärtig wird viel über die Homoehe diskutiert. Dabei geht es um die Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. In der Welt des 21. Jahrhunderts sollte es selbstverständlich sein, dass Partner, die das Leben miteinander teilen möchten, und auch rechtlich Verpflichtungen miteinander eingehen wollen, dazu die Gelegenheit bekommen. Dabei sollte es keine Rolle spielen, welches Geschlecht die Beteiligten in sexueller Hinsicht bevorzugen.

Bereits seit August 2001 besteht das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland. Aufgrund dieses Gesetzes können gleichgeschlechtliche Paare sich auf dem Standesamt zusammenschreiben lassen. Sie haben dann fast alle Rechte und Pflichten, wie sie verheiratete, heterosexuelle Paare haben. Der Umstand, dass dieser Bund zwischen zwei Menschen nicht ehe, sondern „eingetragene Lebenspartnerschaft“ heißt, hat lediglich politische Gründe. Anders wäre zum damaligen Zeitpunkt eine „Heirat“ zwischen Homosexuellen durch den Gesetzgeber nicht durchsetzbar gewesen.

Nun sind 14 Jahre vergangen und die eingetragene Lebenspartnerschaft ist durch weitere Gesetzesänderungen der Ehe nahezu gleichgestellt. Steuerrechtlich ist eine vollständige Gleichstellung noch nicht erfolgt, auch wenn die gesetzlichen Änderungen zu einer deutlichen Annäherung geführt haben.

Wichtig ist, dass die Lebenspartner wechselseitige Unterhaltspflichten begründen, sowohl während des Getrenntlebens als auch nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Auch erbrechtlich ist der Lebenspartner dem Ehegatten weitgehend gleichgestellt. So können die Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament errichten, sie werden gesetzlicher Erbe in gleicher Weise wie ein Ehegatte.

Die wesentliche und zentrale Abweichung zur Ehe ist das Verbot, das eingetragene Lebenspartner ein Kind gemeinsam adoptieren können. Gleichwohl ist es erlaubt, dass ein Lebenspartner alleine ein Kind adoptiert, mit den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Ehegatte. Diese Regelung ist nicht nachvollziehbar und aus meiner Sicht rechtlich nicht haltbar.

Es ist eine Lebenswirklichkeit, dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder großziehen. Diese Kinder werden mit allen Vor- und Nachteilen wie andere Kinder auch großgezogen. Der Gesetzgeber sollte den rechtlichen Rahmen geben, dass diese Kinder von ihrem erziehungsberechtigten Elternteil und dessen Mann/Frau auch mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet werden können.

Eine weitere wesentliche Abweichung ist natürlich darin zu sehen, dass die Homo Ehe „eingetragene Lebenspartnerschaft“ heißt und eben nicht „Ehe“.

Auch hier sollte eine Gleichstellung vorgenommen werden. Was spricht dagegen? Ich bin der Meinung, dass zwar viele Menschen ihre Vorurteile überwinden müssen. Dies ist aber kein Grund, die Begrifflichkeiten nicht zu ändern. Wenn Lesben und Schwule dadurch ihr Selbstwertgefühl stärken können, und ihre Kinder besser versorgen können, ist dies richtig.