Familienrecht

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Regelung des Sorgerechts

Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht zum Wohl des Kindes.

Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Das gemeinsame Sorgerecht üben sie immer dann per Gesetz, wenn sie miteinander verheiratet sind. Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, übt die Mutter das alleinige Sorgerecht aus. Früher war es für den Vater nicht möglich, das gemeinsame Sorgerecht zu erwirken, wenn die Mutter nicht zustimmte. Dies ist aufgrund von Entscheidungen des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes und des deutschen Bundesverfassungsgerichtes seit einiger Zeit anders. Nun haben auch die nichtehelichen Väter das Recht, das gemeinsame Sorgerecht über das Familiengericht zu beantragen.

Dabei geht das Gesetz davon aus, dass es grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht, wenn auch der Kindesvater das Sorgerecht mit ausübt. Es müssen also schon besondere Gründe vorliegen, damit ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass es besser ist, wenn nur die Mutter alleine das Sorgerecht ausübt. Wenn die Eltern ein Mindestmaß an Kommunikationsbereitschaft miteinander über die Belange des Kindes zeigen, wird regelmäßig das alleinige Sorgerecht aufgehoben und ein gemeinsames Sorgerecht für beide Eltern eingeräumt. Pauschal kann man insoweit aber keine Einschätzung geben, es kommt immer auf den Einzelfall an. Natürlich ist es auch entscheidend, inwieweit zwischen Vater und Kind Bindungen bestehen. Wenn der Vater schon viele Jahre ein regelmäßiges Umgangsrecht mit seinem Kind ausübt, sind seine Chancen auf die Einräumung des gemeinsamen Sorgerechts natürlich wesentlich besser als wenn er sein Kind noch niemals gesehen hat. 

Es kann durchaus Fälle geben, in denen es besser ist, wenn ein Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Eltern sehr zerstritten sind und ständig über Kleinigkeiten das Kind betreffend zanken. Da die Eltern nicht miteinander verheiratet waren, wird dies dann in der Regel die Mutter sein. Es kann aber auch Fälle geben, in denen das Sorgerecht dann Vater alleine zugesprochen wird, weil die Mutter ihrerseits mit der Kindeserziehung überfordert ist. 

Bevor ein Antrag auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts bei Gericht gestellt wird, sollte man sich vorab ausführlich beraten lassen. Selbst wenn man nämlich das gemeinsame Sorgerecht ausübt, entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, alleine über Dinge des täglichen Lebens. Bei wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel dem Schulbesuch, planmäßigen Operationen et cetera muss eine gemeinsame Entscheidung der Eltern vorliegen. 

Da das Kindeswohl im Mittelpunkt steht, sollte man ebenfalls berücksichtigen, wie sich ein möglicher Streit vor Gericht auf das Verhältnis des Kindes zu den gemeinsamen Eltern auswirkt.