Gewerblicher Rechtsschutz

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Der europäische Gerichtshof hat sich in einer Entscheidung aus dem Oktober diesen Jahres mit den Anforderungen an eine wirksame Zustimmung eines Internetnutzers zur Einbindung von Cookies auf Internetseiten befasst. Das Gericht hat im Ergebnis entschieden, dass keine wirksame Einwilligung im Sinne der entsprechenden europäischen Schutzvorschriften vorliegt, wenn die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät des Nutzers einer Webseite gespeichert sind mittels Cookies durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erlaubt wird, das der Nutzer extra abwählen muss, wenn er dieser Art der Informationsgewinnung und -Speicherung nicht zustimmen möchte.
EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2019 - C 67317