Gewerblicher Rechtsschutz

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Frei zugänglich ist kein Freibrief I

Der BGH hat im Anschluss an eine Entscheidung des EuGH entschieden, dass eine unzulässige öffentliche Wiedergabe und Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn ein Foto auf einer Website ohne Zustimmung des Urhebers / Rechteinhabers veröffentlicht wird, auch wenn das Foto auf einer anderen Website mit Zustimmung des Urhebers frei veröffentlicht war. Konkret war das Problem hier entstanden, nachdem ein Lehrer ein Schülerreferat, dass der Schüler mit Bildern aus dem Internet ergänzt hatte auf der Homepage der Schule veröffentlicht hatte.
BGH, Urt. v. 10.01.2019 - I ZR 267/15