Gewerblicher Rechtsschutz

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Marken in der Händlerwerbung

Der BGH hat diesen Sommer entschieden, dass die Werbung mit einem fremden Markenkennzeichen für Produkte in Suchmaschinenanzeigen, z.B. Google AdWords, durch einen Händler dann die fremden Markenrechte verletzt, wenn die Anzeige mit einer Produktübersicht verlinkt ist, die auch Produkte enthält, die mit den Produkten der gesuchten Marke in Wettbewerb stehen. Geklagt hatte hier der bekannte Hersteller von Outdoor-, Sport- und Fahrradtaschen Ortlieb.
BGH, Urteil vom 25. Juli 2019 - I ZR 29/18