Verkehrsrecht

Archiv: Verkehrsrecht

Neues Fahreignungsregister – Antworten auf aktuelle Fragen

1. Was passiert mit vorhandenen Eintragungen?

Sämtliche Eintragungen, welche keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, sind zum 1.5.2014 gelöscht worden.

Die dann noch verbleibenden Punkte werden nach einem vorgegebenen Schema wie folgt umgerechnet:

Punktestand vor
dem 1. Mai 2014         

Neuer
Punktestand   

1–3

1

4–5

2

6-7

3

8–10

4

11–13

5

14–15

6

16–17

7

18

8

 

2. Wie viele Punkte und wofür?

  • 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten, welche in Anlage 13 zur FeV benannt sind
  • 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot nach § 4 Absatz 1 BKatV
  • 2 Punkte für die in Anlage 13 zur FeV genannten Straftaten
  • 3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (Entzug/Sperre/Fahrverbot)

 

3. Was wird teurer?

a) Verstöße, welche weiter eingetragen werden:

  • Handy Verstoß von 40,00 € auf 70,00 €
  • Winterreifenpflicht von 40,00 € auf 70,00 €
  • rechtswidriges Verhalten an Schulbus von 40,00 € auf 70,00 €
  • Missachtung der Kinder Sicherungspflicht von 40,00 € auf 70,00 €
  • Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt von 50,00 € auf 80,00 €

 b) Verstöße, welche nicht mehr eingetragen werden (Kompensation):

  • Umweltzone von 40,00 € auf 80,00 €
  • fehlendes Kennzeichen von 40,00 € 65,00 €
  • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage von 40,00 € auf 60,00 €
  • Kennzeichen abgedeckt von 50,00 € auf 65,00 €
  • Sonntagsfahrverbot für Lkw von 380,00 € auf 570,00 €

4. Wann werden Einträge im Register wieder gelöscht?

Für Eintragungen vor dem 1.5.2014 gelten die alten Tilgungs- und Löschungsfristen. Für Eintragungen nach dem 1. Mai gilt jeweils eine separate Verjährungsregelung.