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Parken und zu schnelles Fahren wird deutlich teurer!

Klammheimlich hat der Bundesgesetzgeber massive Erhöhungen der Bußgelder unter anderem für Park-, Abbiege- und Geschwindigkeitsverstöße vorgenommen. Im Bundesrat ist die entsprechende Gesetzesnovelle bereits beschlossen worden, welche mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetz- blatt in den kommenden Wochen auch in Kraft treten wird.

Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar sind Ende Januar 2020 die Frage der zunehmenden Aggressivität von Verkehrsteilnehmern sowie auch die Frage der Straffung von Bußgeldverfahren auf großer Bühne diskutiert worden. Entsprechendes gilt hinsichtlich der bundesweiten Diskussion über die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen.

Klammheimlich hat der Bundesgesetzgeber massive Erhöhungen der Bußgelder unter anderem für Park-, Abbiege- und Geschwindigkeitsverstöße vorgenommen. Im Bundesrat ist die entsprechende Gesetzesnovelle bereits beschlossen worden, welche mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetz- blatt in den kommenden Wochen auch in Kraft treten wird.

Die nachstehende Aufstellung gibt einen kleinen Überblick über die Veränderung der Ahndung bei Tempoverstößen mit Pkw:

VerstoßaktuellkünftigPunkte künftig
Überschreitung innerorts
bis 10 km/h15,00 €30,00 €0
bis 15 km/h25,00 €50,00 €0
bis 20 km/h35,00 €70,00 €1
Überschreitung außerorts
bis 10 km/h10,00 €20,00 €0
bis 15 km/h20,00 €40,00 €0
bis 20 km/h30,00 €60,00 €1
einmonatiges Fahrverbot bei Überschreitung um
innerortsab 31 km/hab 21 km/h2
außerortsab 41 km/hab 26 km/h2

 

Ob die Änderung bezüglich der Anordnung des einmonatigen Fahrverbotes dann auch tatsächlich zu einem Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg führt, ist der maßgeblichen Bundesratsdrucksache (Drucksache 591/19) nicht zu entnehmen gewesen. Folgt man aber der Gesetzessystematik, wäre der Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister die zwingende Nebenfolge der Anordnung des einmonatigen Fahrverbots.

Wir werden umgehend einen Hinweis geben, sobald die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist.

Malte Burwitz Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht