Verkehrsrecht

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Achtung! Achtung! Achtung!

Ab dem 28.04.2020 gelten sämtliche Verschärfungen der Bußgeldkatalog-Verordnung, wobei die Behörden trotz der Corona-Pandemie auch weiter Verkehrskontrollen, Geschwindigkeitsmessungen und ähnliches durchführen werden.
Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 16 km/h gibt es neben einem deutlich erhöhten Bußgeld auch einen Punkt im Fahreignungsregister. Innerorts drohen Fahrverbote bereits ab Überschreitungen um 21 km/h oder mehr, außerorts ab 26 km/h oder mehr.
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Änderungen, die hier alle aufzuzählen allerdings den Rahmen sprengen würde. Fragen Sie gerne nach!

Malte Burwitz
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht