Verkehrsrecht

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Zu schnell gefahren? Bei roter Ampel geblitzt worden? Was tun?

Trotz aller Konzentration und Aufmerksamkeit passiert es immer wieder, dass man mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt oder gelasert wird und auch manche Lichtzeichenanlage zeigt schon rotes Licht, wenn man die Einmündung oder Kreuzung mit seinem Fahrzeug passiert.

Soweit die Geschwindigkeit um nicht mehr als 20 km/h überschritten worden ist, erhält man eine schriftliche Anhörung mit Verwarnungsgeld. Häufig ist diesen Anhörungen die Kopie des Beweisfotos beigefügt, so dass, soweit der verantwortliche Fahrzeugführer hinreichend gut erkennbar ist, man den entsprechenden Betrag einfach überweisen sollte, da Verwarnungsgelder nicht zu einem Eintrag im Fahreignungsregister führen. Anders sieht es dann bei Verstößen um mehr als 20 km/h aus. Hier droht neben einem Bußgeld auch in jedem Falle der Eintrag von wenigstens einem Punkt im Fahreignungsregister. Entsprechendes gilt bei Rotlichtverstößen. Sind die Geschwindigkeitsüberschreitungen dann massiver oder hat die Ampel beim Passieren schon länger als 1 Sekunde rotes Licht gezeigt kommt noch ein Fahrverbot von wenigstens einem Monat Dauer hinzu.

Die Bußgeldverfahren beginnen für den betroffenen Verkehrsteilnehmer in der Regel mit einer schriftlichen Anhörung. Nur bei so genannten Anhaltekontrollen kann die Anhörung bereits unmittelbar vor Ort erfolgen. Bei Letzterer sollte der Betroffene allerdings lieber keine Angaben zur Sache machen, da sich diese zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens unter Umständen als äußerst nachteilig erweisen können.

Mit Erhalt der Anhörung oder der Anhörung vor Ort ist der Zeitpunkt gekommen, sich der Dienste einer Fachfrau/eines Fachmannes in Person einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht zu bedienen. Denn auch wenn die Messtechnik der Behörden und der Polizei qualitativ immer besser wird, eröffnen sich trotzdem immer wieder Möglichkeiten, Messungen in technischer oder auch in tatsächlicher Hinsicht anzugreifen. Auch wenn sich dann Bußgelder und  Eintragungen von Punkten im Fahreignungsregister nicht immer vermeiden lassen, gelingt es doch recht oft, zumindest die Folgen eines Verkehrsverstoßes zu mildern. Wer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, muss sich dann auch hinsichtlich der entstehenden Kosten keine Gedanken machen. Mitglieder der Automobilclubs erhalten in der Regel bei den Vertrags- bzw. Vertrauensanwälten ihrer Automobilclubs sogar eine Erstberatung kostenfrei. Doch auch derjenige, welcher die Kosten selber tragen muss, sollte den Weg zum Anwalt nicht scheuen, denn abhängig von den Erfolgsaussichten können Bußgeldverfahren in jedem Stadium durch entsprechende Erklärungen beendet werden. Die Kosten sind dann abhängig vom erreichten Verfahrensstadium durchaus überschaubar.