Und wieder einmal hat sich ein höchstes Gericht mit der berechtigten oder unberechtigten Wiederholung relativ einfacher Tonfolgen befasst. Und wieder ging es um ein Werk der Gruppe Kraftwerk. Der europäische Gerichtshof hat im Sommer eine grundlegende Entscheidung zum sogenannten Sampling gefällt. Sampling ist die Verwendung einer bestehenden Ton- oder Rythmussequenz in einem neuen musikalischen Zusammenhang. In der rechtlichen Würdigung kann sämtlichen ohne Zustimmung des Tonträger Herstellers einen unberechtigten Eingriff in dessen Rechte darstellen. Die Nutzung eines Audiofragmenten, in geänderter und beim Hören nicht wieder erkennbarer Form stellt jedoch auch ohne Zustimmung des "älteren Berechtigten" keinen Eingriff in dessen Rechte dar.
EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C 476/17
FACHANWALT FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ
Volker Regenhardt berät und vertritt Unternehmen in den Bereichen Wettbewerbsrecht und gewerbliche Schutzrechte (Marken- und Kennzeichenrecht, Urheberrechte). Eines der Leistungsangebote ist dabei die Begründung, Überwachung und Sicherung von Markenrechten.
Als Rechtsanwalt in renommierten Hamburger Kanzleien konzentrierte er sich stets auf die Lösung wirtschaftsrechtlicher Problemstellungen für inhabergeführte Betriebe und mittelständische Unternehmen mit Schwerpunkten im Wettbewerbsrecht. Als Mitgesellschafter eines Marketingunternehmens realisierte er u. a. die Entwicklung, Einführung und Etablierung eines neuen Instruments zur Kundenbindung.
Im Jahre 2009 hat Volker Regenhardt als einer der ersten Hamburger Rechtsanwälte seine besondere Expertise in den Bereichen Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht durch den Erwerb der Zusatzqualifikation des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz bestätigt.


Mitgliedschaften:
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- Hamburgischer Anwaltsverein
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Zur Person:
Nach dem Abitur und einem Auslandssemester in den USA nahm Herr Regenhardt das Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg auf. Das Referendariat unterbrach er für eine befristete Tätigkeit als Dezernent im Bereich Vertragscontrolling der Treuhandanstalt, Niederlassung Schwerin. 1994 absolvierte er die große juristische Staatsprüfung. Von 2003 bis 2012 war Herr Regenhardt als Gründungsgesellschafter an der Geschäftsführung eines Marketingunternehmens beteiligt.
seit 1995: Rechtsanwalt in Hamburg
seit 2009: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz-News
Kraftwerk, immer wieder Kraftwerk
Volker Regenhardt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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