Rechtsanwalt Philipp von Wrangell
Rechtsgebiete
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
- spezialisierter Fachanwalt
- Berufserfahrung seit Jahrzehnten
- Fachanwalt für Erbrecht; Fachanwalt für Familienrecht; Mediator
- Online Video-Beratung möglich
Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht
Philipp von Wrangell ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Er begleitet die Mandantschaft bei Trennung und Scheidung und im Erbrecht.
Zum Beispiel bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen und der Ausarbeitung von Testamenten.
Er ist seit über zwei Jahrzehnten als Testamentsvollstrecker tätig und insoweit von der AGT (Arbeitsgemeinschaft für Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.) zertifiziert.
Als Fachanwalt bildet sich Rechtsanwalt Philipp von Wrangell jährlich für mindestens 30 Zeitstunden im Erbrecht und im Familienrecht fort.
Im Jahr 2000 und auch danach wurde Rechtsanwalt Philipp von Wrangell in der "großen Anwaltsliste" der Zeitschrift FOCUS als Erbrechtler empfohlen. Das Institut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) benannte ihn neben anderen zum „Top-Anwalt“ für Erbrecht 2026.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- DAV-Arbeitsgemeinschaften für Familienrecht, Erbrecht und Mediation
- DVEV e.V. (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
- AGT e.V. (Arbeitsgemeinschaft für Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.)
- Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
Philipp von Wrangell | Zur Person
Geboren in Bremen
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August Universität Göttingen
Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichtes Braunschweig
Referendarstation in der Rechtsanwaltskanzlei Gould & Ratner, Chicago/USA
Zulassung als Rechtsanwalt in Schwerin im Jahr 1996