Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Die Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte von Stefan Graßhoff liegen auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts, des Steuerrechts sowie des Gesellschaftsrechts und schließlich des allgemeinen Zivilrechts und Vertragsrechts.
Die Mandantschaft von Rechtsanwalt Stefan Graßhoff besteht insbesondere aus
- Unternehmen und Unternehmern sowie Selbständigen
- Bauhandwerkern und privaten Bauherren
- Ärzten, Zahnärzten, Apothekern
- allen Rechtssuchenden in seinen Fachbereichen
Seine Mandanten berät und vertritt Rechtsanwalt Stefan Graßhoff zielstrebig und umfassend in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten anderer Fachrichtung wie z.B. Sachverständigen, Unternehmens- und Steuerberatern.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist er 2018 der einzige Anwalt in Mecklenburg- Vorpommern, der in der großen Anwaltsliste des Magazins FOCUS geführt wird.
Weitere Tätigkeiten
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein

Zur Person
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, dem Referendardienst am Landgericht Stuttgart und beim Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist Stefan Graßhoff seit 1996 Rechtsanwalt in Stuttgart und Schwerin.
2004: erfolgreicher Abschluss der Lehrgangsausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht
2006: Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
2007: Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
2009: Vorstandsmitglied des Landesverbandes der freien Berufe Mecklenburg-Vorpommern (LFB) LFB M-V (externer Link)
2010: Vorsitzender des Ehrenausschusses der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern Ingenieurkammer MV (externer Link)
2013: Präsident der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Stefan Graßhoff
Fachanwalt für Baurecht
Fachanwalt für Architektenrecht
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