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Enormer Zeitdruck am Bau führt zu Streitigkeiten und Stillstand

Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung beschert der Baubranche in den nächsten Monaten enorme Aufträge – vorausgesetzt, alles geht jetzt ganz schnell. Unter diesem eklatanten Zeitdruck sind Streitigkeiten bei Planungen, Ausschreibungen, Vergabe und Abwicklung geradezu programmiert, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Kommunen, kleine und mittlere Handwerksfirmen, aber auch große Baufirmen brauchen jetzt baujuristische Hilfe um ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen baurechtlich abzusichern und durchzusetzen.

Dabei besteht die Kunst darin, den Gang vor Gericht möglichst zu vermeiden, so die ARGE Baurecht. Denn Auseinandersetzungen vor Gericht dauern unverhältnismäßig lange, sind teuer und kommen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Viel häufiger zahlt sich der Vergleich im Vorfeld aus. Um es gar nicht erst zum langwierigen Rechtsstreit kommen zu lassen, hat die ARGE Baurecht die „SOBau“ entwickelt, die „Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten“. Das Instrument erleichtert kommerziellen Bauherren, Kommunen, Bauunternehmen, Handwerksbetrieben aber auch Architekten, Ingenieuren sowie privaten Bauherren die Abwicklung ihrer vielfältigen Baugeschäfte.

Ratsam ist es, die SOBau bereits bei Vertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren und auch gleich den Schlichter namentlich zu benennen und unter Vertrag zu nehmen. Damit sparen Auftraggeber und Auftragnehmer bei Streitigkeiten viel Zeit, so die ARGE Baurecht, denn der Schlichter verpflichtet sich, im Konfliktfall unverzüglich tätig zu werden. Kommt es auf der Baustelle zu Problemen, sitzen Auftraggeber und Auftragnehmer innerhalb weniger Stunden gemeinsam am Tisch und suchen, unter der Leitung des neutralen Schlichters, nach gemeinsamen Lösungen. Teure Bauverzögerungen, Stillstände gar, lassen sich so vermeiden. Nach Ansicht der ARGE Baurecht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.