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Schnelles Schlichtungsverfahren schlägt lange Prozesse

„Die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten „SOBau“ ist die wirkungsvolle baurechtliche und zeitliche Alternative zur Streitbeilegung am Bau“, konstatiert Professor Hans-Benno Ulbrich, Baufachanwalt und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Wir empfehlen die SOBau als schnelle und fachliche fundierte Lösung für praktisch alle Bauvorhaben, vom Flughafenhangar über den öffentlichen Schulbau bis hin zur Wohnhaussiedlung.“

Baufachanwältin Heike Rath, ebenfalls im ARGE-Vorstand, bestätigt diese Erfahrungen: „Überall, wo Bauherren, Planer und Firmen aufeinander treffen, kommt es zu Interessenskonflikten, mitunter zu Streit. Gerichtsprozesse dauern in der Regel sehr lang. Viele Baubeteiligte können aber nicht Jahre lang auf eine Entscheidung warten. Sie brauchen pragmatische Lösungen.“ Außerdem, so die Erfahrung der ARGE Baurecht, seien viele Gerichte mit Baustreitigkeiten fachlich und zeitlich überfordert. „Vereinbaren Bauvertragspartner dagegen bereits bei Vertragsabschluss die SOBau, dann können sie von vornherein entscheiden, welchen Schlichter sie im Falle eines Falles haben möchten und welche Fachleute sie zur Streitschlichtung hinzuziehen wollen.“

Diese Einschätzungen teilen viele Mitglieder der ARGE Baurecht, die die Schlichtungsordnung seit Jahren anwenden. Vor allem die pragmatische Anwendung sei ein Plus der SOBau. Sie kann bei Vertragabschluss von allen Baubeteiligten vereinbart werden. Die Schlichtungsordnung sei außerdem auf Interessensausgleich und Deeskalation angelegt. Streitigkeiten würden sofort besprochen, Lösungen zeitnah und mit allen Beteiligten erörtert. Mit dem Ergebnis, so die Erfahrung der Baurechtler, könnten die Beteiligten in der Regel gut leben. Selten käme es zu weiteren Auseinandersetzungen. Die „Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten SOBau“ eignet sich für alle, die bauen - vom internationalen Investoren-Konsortium über die in eigener Regie bauende Kommune bis hin zum privaten Bauherrn, vom kleinen Handwerksbetrieb oder Architekturbüro bis zum weltweit tätigen Baukonzern mit eigenen Fachingenieuren. Weitere Informationen sowie Verträge und Vereinbarungen der SOBau zum Herunterladen unter: www.argebaurecht.com/rechtsuchende/sobau.