Baurecht

Archiv: Baurecht

Vereinbarung von Erfolgshonoraren bei Baustreitigkeiten möglich

Seit dem 1. Juli 2008 dürfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in bestimmten Einzelfällen Erfolgshonorare mit ihren Mandanten vereinbaren. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Zulässig sind Erfolgshonorare unter anderem dann, wenn der Mandant einerseits finanziell nicht in dazu in der Lage ist, einen Anwalt zu beauftragen, um sein Recht zu erstreiten, andererseits zu wohlhabend, um staatliche Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen zu können.

Erfolgshonorare sind nach Ansicht der ARGE Baurecht eine gute Möglichkeit größere Ansprüche durchzusetzen. Dies gilt vor allem für Bauprozesse mit hohen Streitwerten. Genau dies, so die ARGE Baurecht, hatte der Gesetzgeber bei der neuen Regelung auch im Sinn. Sie soll beispielsweise einem mittelständischen Unternehmen im Falle eines großen Bauprozesses die Möglichkeit eröffnen, ein anwaltliches Erfolgshonorar zu vereinbaren. Häufig scheuen nämlich gerade Handwerksfirmen in solchen Fällen den Gang vor Gericht. Sie befürchten, so die Erfahrung der Baujuristen, neben dem bereits entstandenen materiellen Schaden auch noch hohe Anwaltskosten bezahlen zu müssen. Und die kommen bei einem Bauprozess, wo es schon beim Einfamilienhaus schnell um Zehntausende Euro geht, schnell zusammen: Ab einem Streitwert von 5.000 Euro sind die Landgerichte zuständig, und dort gilt: Wer den Prozess verliert, der trägt die Kosten. Und zwar muss er sowohl die eigenen Anwaltskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Kosten des Gerichts und eventuell noch die Kosten für Sachverständige begleichen, die das Gericht hinzu gezogen hat. Da kommt einiges zusammen: Bei 20.000 Euro Streitwert etwa liegen die Anwaltsgebühren vor dem Gang zum Gericht schon bei etwa 1.050 Euro.

Kommt es zum Prozessauftrag werden weitere rund 2.000 Euro fällig. Mancher Mandant kann sich das in angespannter Finanzlage nicht mehr leisten. Vereinbart er dann mit seinem Baujuristen ein Erfolgshonorar, relativiert sich sein Risiko.

Wichtig, so die ARGE Baurecht, sind klare Absprachen und schriftliche Vereinbarungen zwischen Mandanten und Anwälten. Wie hoch soll das Erfolgshonorar sein? Zehn, 20 oder sogar mehr Prozent des Klageerfolges? Wie wird der Anwalt honoriert, wenn vor Gericht keine Seite gewinnt, sondern der Prozess mit einem Vergleich endet? Welche Kosten muss der Mandant bei einem verlorenen Prozess in jedem Fall tragen? Alle diese Details und möglichen Prozessausgänge müssen vorab im Detail geklärt und vereinbart werden.

Übrigens, so erinnert die ARGE Baurecht, sind Beratungshonorare grundsätzlich frei vereinbar. Wer im Vorfeld eines Rechtsstreits oder bei Vertragsverhandlungen den Rat des Baujuristen braucht, der kann das Honorar mit dem Baurechtler aushandeln – Stundensätze zwischen 100 und 300 Euro sind bei erfahrenen Baurechtlern üblich.