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Unterhaltsansprüche eines Ehegatten nach Scheidung

Voraussetzungen, Selbstbehalt und Höhe von Unterhaltszahlungen bei Ehegatten nach Scheidung.

Wenn man heiratet, übernimmt man für den Anderen nicht nur aus Liebe, sondern auch aus rechtlichen Gründen Verantwortung. Man lässt sich zusammen schreiben und ist nun rechtlich miteinander verbunden. Der andere kann also im Falle eines Falles Ansprüche geltend machen.

Wenn man zusammenlebt, regelt sich meistens alles von selbst, vor allem in finanziellen Fragen. Die Schwierigkeiten beginnen dann, wenn man nicht mehr zusammen leben möchte und sich trennt.

Jetzt kann nämlich derjenige Ehegatte, welcher ein niedrigeres Einkommen erzielt, Unterhaltsansprüche gegen den Anderen geltend machen. Wenn bei ihm die Kinder leben, kann er von dem Anderen auch noch verlangen, dass dieser Kindesunterhalt bezahlt. Der von den Gerichten festgelegte Selbstbehalt liegt bei 1000 €. Der Unterhaltspflichtige muss also gegebenenfalls damit rechnen, dass er sein gesamtes Einkommen, welches über diesen Betrag hinausgeht, an den getrennt lebenden Ehegatten zahlen muss. Wenn der Unterhaltspflichtige wieder mit einem neuen Partner zusammenlebt, kann dieser Selbstbehalt auch noch weiter abgesenkt werden, wegen der Haushaltsersparnis. Eine Absenkung auf 750 € ist dabei durchaus üblich.

Es spielt dann in diesem Zusammenhang kaum eine Rolle, ob der oder die Unterhaltspflichtige nun ein Nettoeinkommen von 1500 € oder 2500 € monatlich erzielt. Natürlich ist letztlich immer auf den Einzelfall abzustellen.

Die Möglichkeiten, in einem Ehevertrag Regelungen über den Trennungsunterhalt und den Kindesunterhalt zu treffen, sind sehr stark eingeschränkt. Jedenfalls ist es nicht möglich, in einem solchen Ehevertrag diese Unterhaltsansprüche auszuschließen. Eine solche Regelung ist nichtig und wird von den Gerichten in keiner Weise akzeptiert.

Es wird also deutlich, dass man sich bereits dann anwaltlich beraten lassen sollte, wenn man eine Hochzeit in Erwägung zieht. Dies gilt erst recht, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, sich vom anderen Ehegatten zu trennen, damit man sämtliche Risiken und Chancen miteinander abwägen kann.