Familienrecht

Archiv: Familienrecht

Neue Unterhaltsleitlinien

Die Düsseldorfer Tabelle und die mit ihr verbundenen Leitlinien bilden die Grundlage für die Berechnung der Höhe von Unterhaltszahlungen. Genau genommen gilt in Mecklenburg-Vorpommern aber die Rostocker Tabelle, da die Richter des Oberlandesgerichtes Rostock das Regelwerk, welches von ihren Kollegen beim Düsseldorfer OLG aufgestellt wird, offiziell übernehmen und ggf. an hiesige Umstände anpassen. Die Tabelle und die Leitlinien sind deshalb auf der Homepage des Rostocker OLG im Netz abrufbar. In der Regel alle zwei Jahre setzen sich die Düsseldorfer Richter zusammen, um sich mit Richtern von anderen OLGs abzustimmen, wie und ob die Leitlinien und die Tabelle verändert werden sollen. Sie handeln dabei im Wesentlichen nach Vorgaben des Gesetzes. Dort ist z.B. in § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, dass der Mindestunterhalt für Kinder sich nach dem doppelten Freibetrag des steuerlichen Kinderfreibetrages richtet. Wenn es hier vom Gesetzgeber also Veränderungen gibt, muss die Unterhaltstabelle angepasst werden. Zum 01.01.2013 wurden die Unterhaltstabelle und die Leitlinien turnusmäßig wieder einer Überprüfung durch die Richter unterzogen. Da es eine Änderung des Kinderfreibetrages nicht gegeben hatte, blieb der Kindesunterhalt unverändert. Nur die Selbstbehaltssätze wurden etwas angehoben. Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltsschuldner von seinem Einkommen nach Abzug aller Unterhaltsverpflichtungen verbleiben muss. Damit wurde den höheren Hartz IV- Sätzen Rechnung getragen. Unterhaltsfragen sind kompliziert und wirken sich bei allen Beteiligten finanziell erheblich aus. Deshalb sollte der Gang zum Jugendamt oder zum Fachanwalt für Familienrecht nicht gescheut werden.