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Mütterrente – Auswirkungen auf Versorgungsausgleich bei Scheidung

Die Mütterrente wirkt sich auf den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung aus. Die Anwartschaften werden 50/50 aufgeteilt.

Seit dem 1.7.2014 ist sie in Kraft, die Mütterrente. Bis zu 340 EUR pro Jahr mehr Rente kann es pro Kind für die betroffene Mutter bzw. den Vater geben. Dabei geht es um die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Es betrifft alle, die beitragspflichtig sind bzw. waren.

Also gibt es auch eine Auswirkung auf den Versorgungsausgleich. Der wird bei einer Scheidung immer durchgeführt, wenn die Eheleute nichts anderes vereinbart haben. Die Rentenanwartschaften während der Ehe werden geteilt. Beide Eheleute profitieren also an der während der Ehe erworbenen Rente des anderen. Sie gehen beide hinsichtlich dieser Anwartschaften 50/50 aus der Ehe.

Die neue Mütterrente kann sich auf Anrechte der Ehezeit auswirken, die im Versorgungsausgleich zu teilen sind oder sogar schon geteilt wurden. Selbst Entscheidungen der Scheidungsrichter, die schon seit langen Jahren rechtskräftig sind, können wieder abgeändert werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Wesentlichkeitsgrenze für ein Abänderungsverfahren, wie es im Gesetz über den Versorgungsausgleich geregelt ist, überschritten worden ist.

Dies kann niemand aus dem Stegreif beantworten. Alle Betroffenen sollten sich erst einmal bei Ihrem Rentenversicherungsträger den neuen Ehezeitanteil errechnen lassen. Sie haben außerdem gegen den geschiedenen Ehegatten einen Anspruch auf Auskunft über dessen neuen Ehezeitanteil.

Spätestens wenn dieser sich weigert, die Auskunft zu erteilen, sollten sich auch an eine Anwältin oder einen Anwalt ihres Vertrauens wenden, um prüfen zu lassen, ob sich ein Abänderungsverfahren lohnt oder ob man es besser bei dem bisherigen Status quo belässt.