Familienrecht

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Zugewinnausgleich

Im Zusammenhang mit einer Ehescheidung können die Eheleute auch das eheliche Güterrecht regeln. Damit ist nicht etwa die Aufteilung der Möbel und anderer Gegenstände aus dem gemeinsamen Haushalt gemeint, sondern die Aufteilung des Vermögens. Während der Ehe ist es nicht etwa so, dass alles den Eheleuten automatisch gemeinsam gehört. Vielmehr besteht eine grundsätzliche Trennung der jeweiligen Vermögenspositionen.

Nur wenn etwas gemeinsam angeschafft wird, also z.B. ein Haus mit Grundstück, gehört es auch beiden Eheleuten zusammen. Ansonsten wird erst am Ende der Ehe eine Regulierung der jeweiligen Ersparnisse durchgeführt, und zwar in Form eines Zugewinnausgleiches. Dabei wird zunächst geschaut, wie hoch die jeweiligen Vermögenspositionen am Tag der Heirat waren. Diese Zahlen werden mit den Zahlen am Tag, als der Scheidungsantrag vom Gericht zugestellt wurde, verglichen. Derjenige Ehegatte, der nun unter dem Strich einen höheren Zugewinn als der andere Ehegatte hatte, muss einen Zugewinnausgleich zahlen.

Die konkrete Berechnung des Zugewinns kann recht kompliziert sein. Das Anfangsvermögen setzt sich nämlich nicht nur aus den Positionen zusammen, die am Tag der Heirat vorhanden waren. Es können noch weitere Positionen dazukommen. Wenn ein Ehegatte nämlich während der Ehe geerbt hat oder eine größere Schenkung erhielt, werden diese Vermögenswerte ebenfalls an den Anfang gestellt. Das kann dazu führen, dass ein Ehegatte während der Ehe nur aufgrund von Erbschaften und Schenkungen reich geworden ist. Er hat dann unter Umständen trotzdem einen Zugewinnausgleichsanspruch gegen den anderen Ehegatten, obwohl dieser tatsächlich viel weniger Geld besitzt als der andere Ehegatte. Dies mag auf den ersten Blick ungerecht erscheinen. Der Gesetzgeber möchte aber mit dem Zugewinn ausschließlich solche Werte ausgleichen, die im Zusammenhang mit der Ehe erworben wurden und die mit dritten Personen grundsätzlich nichts zu tun haben.

Deshalb ist es wichtig, dass man sich bereits anwaltlich beraten lässt, wenn eine Trennung erwägt, weil eine gute Kenntnis der Rechtslage Vorteile bringt, wenn man die Trennung und Scheidung vollzieht.